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Was am Rad in Österreich vorgeschrieben ist

Zwei Bremsen, Licht, vier Reflektoren, Klingel. Dazu 0,8 Promille und Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag.

Zuletzt überarbeitet: 12. August 2026

Was am Rad in Österreich vorgeschrieben ist
Foto: Asurnipal · CC BY-SA 4.0 · Wikimedia Commons

Diese Domain ist österreichisch, und in Österreich gelten eigene Regeln — die sich von den deutschen in mehreren Punkten unterscheiden. Wer ein Rad kauft, kauft es mit dieser Ausstattungspflicht im Rücken: Fehlt etwas davon, ist das Rad im öffentlichen Verkehr nicht vorschriftsmäßig, und im Schadensfall wird das zur Frage.

Was die Fahrradverordnung verlangt

  • Zwei voneinander unabhängig wirkende Bremsvorrichtungen
  • Eine Klingel oder Hupe
  • Scheinwerfer vorne, weiß oder hellgelb, mindestens 100 cd — nicht blinkend
  • Rücklicht rot, mindestens 1 cd — hier ist Blinken erlaubt
  • Rückstrahler vorne weiß und hinten rot, je mindestens 20 cm²
  • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen
  • Seitliche Sichtbarkeit: weiße oder gelbe Reflexstreifen an den Reifen oder Rückstrahler ab 20 cm²

Wichtig für die Praxis: Scheinwerfer und Rücklicht dürfen abnehmbar und batteriebetrieben sein. Ein Dynamo ist also nicht vorgeschrieben — Steckleuchten sind zulässig, solange sie tatsächlich montiert sind, wenn es die Sicht verlangt. Die Rückstrahler müssen der ECE-Regelung R104 entsprechen.

Helmpflicht: bis zum 12. Geburtstag

Kinder müssen bis zu ihrem zwölften Geburtstag auf jedem Fahrrad einen Radhelm tragen. Das gilt auch, wenn sie nur mitfahren — im Fahrradanhänger oder auf dem Kindersitz. Verantwortlich dafür ist die Aufsichtsperson, nicht das Kind. Für Erwachsene besteht keine allgemeine Helmpflicht; wer die Physik kennt, trägt trotzdem einen.

Beim E-Bike liegt die Grenze höher: Wer ein Elektrofahrrad lenkt und noch nicht 14 ist, muss einen Helm tragen.

Ab wann Kinder allein fahren dürfen

Grundsätzlich dürfen Kinder ab zwölf Jahren allein auf öffentlichen Straßen radfahren. Jüngere brauchen die Begleitung einer mindestens 16-jährigen Person — es sei denn, sie haben den Radfahrausweis, der das frühere selbstständige Fahren erlaubt. Für die Wahl des Kinderrads heißt das: Bis dahin fährt das Kind ohnehin begleitet, und die Passform ist wichtiger als jede Ausstattung.

0,8 Promille — auch am Rad

Für Radfahrerinnen und Radfahrer gilt in Österreich die 0,8-Promillegrenze. Das ist mehr als die 0,5 im Auto, aber weniger, als viele annehmen — und ein Radunfall unter Alkoholeinfluss hat dieselben versicherungsrechtlichen Folgen wie jeder andere.

Was das für den Kauf bedeutet

Sportlich ausgelegte Mountainbikes werden häufig ohne Licht, Reflektoren und Klingel ausgeliefert — sie sind als Sportgerät verkauft, nicht als Verkehrsmittel. Das ist zulässig, verlagert die Pflicht aber auf Sie: Wer damit auf öffentlichen Straßen fährt, muss nachrüsten. Trekking- und Citybikes bringen die Ausstattung dagegen meist ab Werk mit. Rechnen Sie beim MTB rund 30 bis 60 Euro für Licht, Reflektoren und Klingel ein.

Quellen

Rechtsstand August 2026. Diese Seite gibt den Inhalt der genannten amtlichen Quellen wieder und ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Reicht ein Steckdynamo-Ersatz mit Akku?
Ja. Scheinwerfer und Rücklicht dürfen abnehmbar und batteriebetrieben sein. Sie müssen aber montiert und funktionsfähig sein, wenn Dunkelheit, Nebel oder schlechte Sicht es verlangen — im Rucksack nützen sie nichts.
Darf das Vorderlicht blinken?
Nein. Der Scheinwerfer muss dauerhaft leuchten. Nur das rote Rücklicht darf blinken.
Gilt die Helmpflicht auch im Fahrradanhänger?
Ja. Kinder unter zwölf Jahren brauchen den Helm auch dann, wenn sie im Anhänger oder auf einem Kindersitz mitgeführt werden.

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